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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Winter 2024:

Steuerfreier Hausbrand – welche Mengen sind erlaubt?

Steuerfreier Hausbrand – welche Mengen sind erlaubt?

Was müssen Land- und Forstwirte bei der Herstellung von steuerfreiem Hausbrand beachten?
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Ausweitung der Abzugsteuer auf Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen

Ausweitung der Abzugsteuer auf Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen

Vereinfachtes Besteuerungsverfahren für Entschädigungszahlungen bei Hochwasserschutzmaßnahmen ausgeweitet.
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Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten.
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Ausweitung der Spendenbegünstigung

Ausweitung der Spendenbegünstigung

Mehr Spendenorganisation sind ab 2024 steuerlich begünstigt.
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Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung

Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung

Gemeinsame Kinderbetreuung wird mit € 1.000 belohnt.
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SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte

SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte

Betroffene Land- und Forstwirte erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds.
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Werte 2025

Werte 2025

Update von wichtigen Werten 2025.
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SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte

SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte

Heftige Unwetter und starke Regenfälle haben auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft schwere Schäden in Österreich verursacht. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) unterstützt im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Mitteln aus dem Unterstützungsfonds. 

Voraussetzungen Unterstützungsfonds

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die bzw. der land- oder forstwirtschaftliche Betriebsführende über eine aufrechte Pensionsversicherung in der bäuerlichen Sozialversicherung (BSVG) verfügt, sprich der Betrieb einen Einheitswert ab € 1.500,00 aufweist. Eine Unterstützungsleistung setzt voraus, dass es im Zuge des Hochwassers zu Schäden an Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern gekommen
ist, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden sind von der Unterstützungshilfe ausgenommen. Die Schadenshöhe muss zudem mindestens € 800,00 betragen und von der Gemeinde auf dem Antragsformular bestätigt werden. 

Antragstellung

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben den Antrag direkt bei der SVS zu stellen. Das Antragsformular finden Sie direkt unter nachfolgendem Link: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.752330&version=1718354668

Stand: 26. November 2024

Bild: Atlas - stock.adobe.com

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