Steuerfreier Hausbrand – welche Mengen sind erlaubt?
Was müssen Land- und Forstwirte bei der Herstellung von steuerfreiem Hausbrand beachten?
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Vereinfachtes Besteuerungsverfahren für Entschädigungszahlungen bei Hochwasserschutzmaßnahmen ausgeweitet.
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Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten.
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Mehr Spendenorganisation sind ab 2024 steuerlich begünstigt.
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Gemeinsame Kinderbetreuung wird mit € 1.000 belohnt.
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Betroffene Land- und Forstwirte erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds.
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Update von wichtigen Werten 2025.
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Heftige Unwetter und starke Regenfälle haben auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft schwere Schäden in Österreich verursacht. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) unterstützt im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Mitteln aus dem Unterstützungsfonds.
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die bzw. der land- oder forstwirtschaftliche Betriebsführende über eine aufrechte Pensionsversicherung in der bäuerlichen Sozialversicherung (BSVG) verfügt, sprich der Betrieb einen Einheitswert ab € 1.500,00 aufweist. Eine Unterstützungsleistung setzt voraus, dass es im Zuge des Hochwassers zu Schäden an Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern gekommen
ist, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden sind von der Unterstützungshilfe ausgenommen. Die Schadenshöhe muss zudem mindestens € 800,00 betragen und von der Gemeinde auf dem Antragsformular bestätigt werden.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben den Antrag direkt bei der SVS zu stellen. Das Antragsformular finden Sie direkt unter nachfolgendem Link: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.752330&version=1718354668
Stand: 26. November 2024