Kanzleimarketing
Mobile Version

Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Winter 2024:

Steuerfreier Hausbrand – welche Mengen sind erlaubt?

Steuerfreier Hausbrand – welche Mengen sind erlaubt?

Was müssen Land- und Forstwirte bei der Herstellung von steuerfreiem Hausbrand beachten?
... Artikel lesen

Ausweitung der Abzugsteuer auf Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen

Ausweitung der Abzugsteuer auf Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen

Vereinfachtes Besteuerungsverfahren für Entschädigungszahlungen bei Hochwasserschutzmaßnahmen ausgeweitet.
... Artikel lesen

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?

Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten.
... Artikel lesen

Ausweitung der Spendenbegünstigung

Ausweitung der Spendenbegünstigung

Mehr Spendenorganisation sind ab 2024 steuerlich begünstigt.
... Artikel lesen

Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung

Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung

Gemeinsame Kinderbetreuung wird mit € 1.000 belohnt.
... Artikel lesen

SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte

SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte

Betroffene Land- und Forstwirte erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds.
... Artikel lesen

Werte 2025

Werte 2025

Update von wichtigen Werten 2025.
... Artikel lesen

Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung

Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung

Elternpaare, welche die Kinderbetreuung im annähernd gleichen Ausmaß übernehmen, werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus hierfür mit € 1.000,00 belohnt. 

Voraussetzungen

Wird das pauschale oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von beiden Elternteilen zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen, so kann jeder Elternteil nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamt-Anspruchsdauer eine Auszahlung des Partnerschaftsbonus beantragen. Dieser wird je Elternteil als Einmalzahlung in Höhe von € 500,00 geleistet (in Summe für beide Elternteile somit € 1.000,00). 

Antragstellung

Der Partnerschaftsbonus ist von jedem Elternteil gesondert beim jeweiligen Krankenversicherungsträger zu beantragen, welcher die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes vornimmt. Die Antragstellung hat entweder gleich mit der Antragstellung auf das Kinderbetreuungsgeld oder spätestens innerhalb von 124 Tagen (ca. 4 Monate) ab dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten Bezugsteiles des Kinderbetreuungsgeldes zu erfolgen. 

Rückforderung

Eine Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Kinderbetreuungsgeld bei einem oder beiden Elternteilen löst zugleich eine Rückforderung beider Partnerschaftsboni aus, sofern dadurch die geforderte Bezugsdauer (mindestens 124 Tage pro Elternteil) oder die vorgeschriebene Aufteilungsquote (50:50 bis 60:40) nicht mehr erreicht wird.

Stand: 26. November 2024

Bild: Reese/peopleimages.com - Adobe Stock.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949