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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Juli 2023:

Was regelt die neue Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung?

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Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
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Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

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Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können?
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Steuerliche Behandlung von bestimmten Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen

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Finanzministerium äußert sich zur Versteuerung von bestimmten SV-Gutschriften.
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Wie wird die Handy-Signatur von ID Austria abgelöst?

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Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen.
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Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.
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Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?
Wie kann ein Anforderungsprofil bei der Personalsuche helfen?

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Unterschiedliche Kompetenzen sollten in einem Anforderungsprofil festgelegt werden.
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Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Wie soll das Mindeststammkapital bei GmbHs abgesenkt werden?

Das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) beträgt zur Zeit € 35.000,00. Bei Gründung einer GmbH kann für einen Zeitraum von 10 Jahren das Stammkapital mit € 10.000,00 (Gründungsprivilegierung) angesetzt werden.

Das zur Begutachtung versandte Gesellschaftsrechts – Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) umfasst nun unter anderem eine Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf € 10.000,00 (Mindesteinlage € 5.000,00) per 1.11.2023. Die Gründungsprivilegierung soll entsprechend entfallen.

Diese Änderung soll auch Auswirkung auf die sogenannte Mindestkörperschaftsteuer haben. Für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht ist eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Somit würde die Mindestkörperschaftsteuer von € 437,50 auf € 125,00 pro Vierteljahr sinken.

Mit dem GesRÄG 2023 soll auch eine sogenannte „Flexible Kapitalgesellschaft“ als neue Rechtsform etabliert werden, die sich insbesondere für Start-ups und andere innovative Unternehmen eignen soll. Auch soll eine Flexible Kapitalgesellschaft sogenannte Unternehmenswert-Anteile ausgeben können. Eine Änderung im Einkommensteuergesetz soll Steuervorteile bei Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen bringen.

Die Gesetzesänderungen waren bei Drucklegung dieses Artikels in Begutachtung. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Eigens - stock.adobe.com

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