Überblick über die wichtigsten Änderungen
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
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Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
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Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.
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Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.
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Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
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Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG
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Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
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Wie kann der Kunde mit Ihnen in Kontakt treten?
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Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:
Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.
Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.
Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)
Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.
Stand: 21. Dezember 2015