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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Jänner 2016:

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
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Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.
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Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.
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Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
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Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG
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Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
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Vom Website-Besucher zum Kunden

Vom Website-Besucher zum Kunden

Wie kann der Kunde mit Ihnen in Kontakt treten?
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Überblick über die wichtigsten Änderungen

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:

  • Senkung der Einkommensteuersätze bzw. Einfügen von mehr Stufen
  • Änderungen von Freibeträgen, wie z. B. Kinderfreibetrag, Neugestaltung des Verkehrsabsetzbetrags, Streichung des Bildungsfreibetrags (und der Bildungsprämie)
  • Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 %
  • Erhöhung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen von 25 % auf 27,5 %
  • neue Regelung zu den Mitarbeiterrabatten
  • Neuregelung beim Pkw: Vorsteuerabzug von Elektroautos, 2 % Pkw-Sachbezug ab einem CO2-Ausstoß von 130 g
  • Immobilienertragsteuer 30 % (bisher 25 %) und Neuregelung der Grunderwerbsteuer
  • neuer Umsatzsteuersatz von 13 %
  • neue Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht

Auswahl von sonstigen Änderungen

Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.

Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.

Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)

  • Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: 20 % Grund- und 80 % Gebäudewert, wenn der durchschnittliche m2-Preis für Bauland und voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) weniger als € 400,00 beträgt.
  • für Gemeinden, die diese Grenzen überschreiten, gilt:
    • bis zu zehn Wohneinheiten: 40 % Grund- und 60 % Gebäudeanteil
    • mehr als zehn Wohneinheiten: 30 % Grund- und 70 % Gebäudeanteil.

Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: Michael Zimberov - Fotolia.com

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