Reihengeschäft
Bei einem Reihengeschäft wird über einen Gegenstand
ein Geschäft mit mehreren Unternehmern abgeschlossen.
Der Gegenstand gelangt dabei direkt vom ersten Unternehmer an
den letzten Abnehmer.
Beispiel: Ein Unternehmer aus Linz bestellt bei
seinem Lieferanten in Innsbruck. Dieser hat die Ware nicht auf Lager und
bestellt wiederum bei einem Händler in München. Der Münchner liefert
direkt nach Linz.
Vorgehensweise aus umsatzsteuerlicher Sicht
Umsatzsteuerlich ist dieses Geschäft so zu sehen (gedanklich), als ob
mehrere Geschäfte zeitlich hintereinander ablaufen
würden. Durch diese Aufteilung entstehen mehrere Lieferungen. Für jede
dieser Lieferungen ist der Ort und Zeitpunkt der Lieferung einzeln zu
bestimmen. Dies ist wesentlich zur Beurteilung in welchem Land eine
etwaige Umsatzsteuer abzuführen ist, und wo man sich umsatzsteuerlich zu
registrieren hat.
Bewegte Lieferung
Nur eine dieser unterstellten Lieferungen stellt eine Beförderungs-
oder Versendungslieferung dar. Ort der Lieferung dieser so genannten
bewegten Lieferung ist dort, wo die Versendung oder
Beförderung beginnt.
Ruhende Lieferung
Alle Lieferungen, die nicht als die Beförderungs- oder
Versendungslieferung beurteilt werden, stellen eine ruhende Lieferung
dar. Der Ort der Lieferung ist dort, wo sich der
Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der
Verfügungsmacht befindet.
Dreiecksgeschäft
Eine Sonderform des Reihengeschäftes ist das Dreiecksgeschäft. Es ist
anzuwenden, wenn ein Geschäft zwischen drei Unternehmern in drei
unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand
abgeschlossen wird. Liegt ein Dreiecksgeschäft vor, gibt es
Erleichterungen bei den Registrierungspflichten im Ausland.
Achtung: Die Lösung von Reihengeschäften kann
äußerst komplex sein. Bitte vereinbaren Sie einen
Beratungstermin bevor Sie ein solches Geschäft abschließen!
Stand: 07. Juli 2011
Bild: Crusader102 - Fotolia.com