Neue Prüfungsschwerpunkte
Standardisierte Kurzprüfungen
Einen Schwerpunkt des „Fair Play“-Projekts der Finanzbehörde bilden
die standardisierten Kurzprüfungen (SKM). Der
Prüfungszeitraum bei diesen Prüfungen umfasst in der
Regel nur ein Jahr. Die Prüfung wird auf
wesentliche Prüffelder eingeschränkt. Dem
Wirtschaftstreuhänder und dem Unternehmer wird das Thema der Prüfung
nach dem Unterzeichnen des Prüfungsauftrags erläutert.
Die Finanz wählt für eine standardisierte Kurzprüfung nur Unternehmen
aus, die aus ihrer Sicht als Nichtrisikofälle
eingestuft werden. Neben dem Wunsch nach einer guten
Zusammenarbeit legt sie Wert auf die
Mitwirkung von Seiten des Wirtschaftstreuhänders und
des Unternehmers.
Diese Punkte sieht sie als Indikatoren dafür, ob die Prüfung ein
Nichtrisikofall bleibt. Erfolgt im Zuge der Prüfung eine Einstufung als
Risikofall, so kann die Behörde den Prüfungsumfang jederzeit
ausweiten.
Beobachtung im ersten Unternehmerjahr
Jungunternehmer unterstehen zukünftig einer speziellen Beobachtung
der Finanzbehörde. Im Rahmen von regelmäßigen Besuchen erhalten die
Jungunternehmer von den Beamten Informationen, die die Zusammenarbeit
für beide Seiten erleichtern sollen. Die Behörde nimmt bei diesen
Besuchen aber auch das Erklärungs- und
Zahlungsverhalten der Unternehmer genau unter die Lupe. Nach
einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten erfolgt eine
Entscheidung darüber, ob eine Nachschau im Bereich der
Umsatzsteuer oder eine Umsatzsteuersonderprüfung eingeleitet
wird.
Am Ende des ersten Unternehmerjahres werden die Unternehmer aus
dieser Beobachtung im Zuge eines Abschlussgesprächs entlassen.
Stand: 07. Juli 2011