Was wird neu in der USt?
Auch im Umsatzsteuergesetz wird es zu Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 kommen.
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Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?
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Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen.
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Ab 1.1.2013 stellen alle Banken in Österreich auf die SEPA-Standards um.
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Ende letzten Jahres wurde von der Finanz eine Kassenrichtlinie veröffentlicht. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Weiters wird erläutert, welche Grundaufzeichnungen zu führen sind.
Die Richtlinie beschreibt verschiedene Kassatypen. Die Pflichten sind abhängig vom jeweiligen Typ.
Ältere Registrierkassen ohne Elektronik/Datenträger/Speicher, die laufend einen Journalstreifen anfertigen.
Einfache, kostengünstige, elektronische Registrierkassen mit meist fixer Programmierung.
Bondruck: Alle Daten werden gleichzeitig mit der Geschäftsabwicklung auf einen Beleg gedruckt. Sie werden abgerissen und dem Kunden übergeben.
Journaldruck: Die Daten werden auf einer zweiten Bonrolle mitgedruckt (ohne Abriss). Dieser Ausdruck muss bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist (sieben Jahre) aufbewahrt werden.
Kassensysteme, die meistens über ein eigenes (kein handelsübliches wie z.B. Windows) Betriebssystem verfügen. Das sind so genannte „proprietäre Kassensysteme“. Die Datenspeicherung ist viel umfangreicher als beim Typ 2.
Zu den sonstigen Einrichtungen gehören z.B. Taxameter.
In der nachstehenden Tabelle werden die einzelnen Kassatypen dargestellt. Die Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten richten sich nach dem jeweiligen Kassatyp. Die Tabelle stellt eine grundsätzliche Information dar. Für Details ist eine weitergehende Beratung nötig.
Ausdrucke müssen aufbewahrt werden. Alle Daten, die elektronisch gespeichert werden, müssen ständig und jederzeit wiedergegeben werden können.
Darunter versteht die Finanz z.B. das Handbuch oder die Bedienungsanleitung der Kassa. Unter Zuhilfenahme dieser Dokumentation sollte die Kassa überprüft werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte die Dokumentation zusammen mit dem Kassenhersteller ergänzt werden (bis Ende 2012).
Kassatypen | ||||||
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Dokumentation erfolgt durch: | 1 | 2a | 2b | 2c | 2d | 3 |
Ausdrucke | ||||||
1. Tagesabschluss bzw. Tagesendsummenbon | • | • | • | • | • | |
2. GT-Speicherstreifen | • | • | • | • | • | |
3. Journalstreifen | • | • | • | • | • | • |
Daten | ||||||
1. Elektronisches Journal | • | • | • | • | ||
2. Datenerfassungsprotokoll | • | |||||
3. Dokumentationsgrundlagen der Tageseinnahmen | ||||||
a) Journalstreifen | • | |||||
b) Elektronisches Journal | • | • | • | • | ||
c) Tagesendsummenbons | • | • | • | • | ||
d) GT-Speicherstände | • | • | • | • | ||
e) Datenerfassungsprotokoll der Tagesabschlüsse | • | |||||
Weitere Unterlagen | ||||||
1. Verfahrensdokumentation | • | • | • | • | • | • |
2. Programmabrufe | • | • | • | • | • | |
3. Berichte | • | • | • | • | ||
4. Geschäftsvorfälle | • | • | • | • | • | |
5. Kassabelege (extern/intern) | • | • | • | • | • | • |
6. vor- und nachgelagerte Systeme | • | • | • | • | • | • |
Sonstiges | ||||||
1. Kassenwaagen | Dokumentation wie vergleichbarer Kassatyp | |||||
2. Taxameter | Dokumentation wie vergleichbarer Kassatyp | |||||
3. Sonstige Einrichtungen | Dokumentation wie vergleichbarer Kassatyp |
Stand: 07.September 2012