Abgabenänderungsgesetz 2011
Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde mit 1.8.2011 veröffentlicht.
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Die Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung der Kreditinstitute tritt mit 1.4.2012 in Kraft.
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Der österreichische Basiszinssatz wurde erhöht.
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Bei einer Prüfung sollte zuallererst der Steuerberater informiert werden.
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Seit Juli 2011 gilt in Österreich ein neues Zuwanderungssystem.
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Der österreichische Basiszinssatz wurde erhöht. Mit Wirkung ab 13.7.2011 beträgt er nun 0,88 % (vorher: 0,38 %).
Die Anspruchs-, Aussetzungs- und Stundungszinsen sind abhängig vom Basiszinssatz. Aus diesem Grund wurden auch diese erhöht.
Seit 13.7.2011 | 13.5.2009 – 12.7.2011 | |
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Stundungszinsen | 5,38 % | 4,88 % |
Aussetzungszinsen | 2,88 % | 2,38 % |
Anspruchszinsen | 2,88 % | 2,38 % |
Stand: 11. August 2011