Neue Selbständige: Achtung Strafzuschlag
Sind Sie ein neuer Selbständiger (Tätigkeit ohne Gewerbeschein) und
wissen Sie bereits jetzt, dass Ihre Einkünfte folgende Grenzen
übersteigen?
- € 4.515,12 jährlich (wenn Sie im selben Jahr auch noch andere
Einkünfte oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen
haben)
- € 6.453,36 jährlich (Wenn Sie im selben Jahr keine anderen
Einkünfte erhalten haben)
Dann ist zu empfehlen, dass Sie noch bis Ende Dezember 2012 eine
Überschreitungserklärung bei der SVA (Sozialversicherung der
gewerblichen Wirtschaft) abgeben. Mit der Abgabe dieser Erklärung lösen
Sie die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung aus.
Neu seit 2012
Wird bis Dezember 2012 keine Erklärung abgegeben, muss ein
Strafzuschlag von 9,3 % bezahlt werden (wenn die Grenzen überschritten
wurden). Neu im heurigen Jahr ist: Wenn die Erklärung später abgegeben
wird, muss der Strafzuschlag trotz der Abgabe bezahlt werden.
Was passiert, wenn ich die Pflichtversicherung nicht selbst
auslöse?
Die Sozialversicherung überprüft im Nachhinein anhand des
Einkommensteuerbescheids die Höhe Ihrer Einkünfte. Wenn die Grenzen
überschritten wurden, dann ist in jedem Fall der Strafzuschlag (inkl.
Sozialversicherung) zu zahlen.
Stand: 13. November 2012
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