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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Mai 2020:

Staatliche Garantien zur Liquiditätssicherung von Unternehmen
Überblick über staatliche Zuschüsse

Überblick über staatliche Zuschüsse

Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds
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Angebote der Sozialversicherung für mehr Liquidität

Angebote der Sozialversicherung für mehr Liquidität

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus folgende Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Liquidität.
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Sonderregelungen des Finanzministeriums (BMF) für mehr Liquidität
Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?
Welche Überbrückungsgarantien des Austria Wirtschaftsservice (aws) gibt es?

Welche Überbrückungsgarantien des Austria Wirtschaftsservice (aws) gibt es?

Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines österreichischen Unternehmens an die Bank für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird.
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Welche Überbrückungsgarantien der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus gibt es?
Welche Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB) gibt es?

Welche Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB) gibt es?

Die österreichische Kontrollbank übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.
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Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?
Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.
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Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?
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Überblick über staatliche Zuschüsse

Überblick über staatliche Zuschüsse

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über ausgewählte Zuschüsse auf Grund der Coronakrise. Zu beachten sind insbesondere auch weitere Zuschüsse der Bundesländer und Kommunen. Dargestellt werden hier nur die Eckpunkte, es sind jeweils eine Reihe von Voraussetzungen und die jeweiligen Förderrichtlinien zu beachten.

Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfsfonds

Ein Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona-Hilfsfonds wird abhängig vom Ausmaß der Umsatzeinbußen gestaffelt gewährt. Sofern sich der Fixkostenzuschuss insgesamt auf mindestens € 500,- beläuft, werden 25 % -75 % der Fixkosten abhängig von der Umsatzeinbuße (40 % -100 %) ersetzt (zusätzliche Deckelung je nach Größe des Unternehmens). Grundsätzlich ersatzfähig sind bestimmte betriebsnotwendige Fixkosten, wie z.B. Geschäftsraummiete samt Betriebskosten, Zinszahlungen, Versicherungsprämien, bestimmte Wertminderungen. Versicherungsleistungen,die diese Fixkosten im Versicherungsfall abdecken, sind abzuziehen. Zusätzlich ist auch ein Unternehmerlohn bis höchstens € 2.666,67 monatlich ersatzfähig. Keinen Fixkostenzuschuss erhalten unter anderem Unternehmen, die zum 31.12.2019 mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt haben und mehr als 3 % der Mitarbeiter gekündigt haben, statt die Corona-Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos und Abwicklung über www.bmf.gv.at.

Härtefallfonds für Kleinstunternehmen

Gefördert werden z.B. Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Angehörige der freien Berufe und Gesellschafter, die nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert sind.

Ein Härtefall ist gegeben, wenn der Unternehmer seine laufenden Kosten nicht mehr decken kann, der Betrieb von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen ist oder Umsatzeinbußen von mindestens 50 % im Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres gegeben ist. Zudem ist ein umfangreicher Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen zu beachten.

Im Rahmen der Soforthilfe („Phase 1“) wurden entweder € 500,- oder € 1.000,- als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt. Die laufende Unterstützungsleistung („Phase 2“) beträgt höchstens € 2.000,- monatlich für längstens drei Monate und ist bis 31.12.2020 beantragbar. Weitere Infos und Antragstellung: www.wko.at

COVID 19- Fonds für Künstler und Kulturvermittler

Alle Künstlerinnen und Künstler, die beim Härtefallfonds der WKÖ nicht antragsberechtigt sind, können einen Antrag beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) einbringen. Die Unterstützung soll die durch Schließungen und Absagen bedingten Einkommensausfälle kompensieren. Auch Kulturvermittler können diese Beihilfe beantragen. Die Höhe der Auszahlungen durch den KSVF entspricht jener des Härtefallfonds. Weitere Infos und Antragstellung: www.ksvf.at.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 20.05.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen und weitere Voraussetzungen finden Sie unter https://www.aws.at, https://www.wko.at und https://www.ksvf.at.

Stand: 20. Mai 2020

Bild: svetazi - Fotolia.com

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