Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?
Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen.
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Eine Reihe von Tatbeständen verpflichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung.
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Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
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Das Finanzministerium hat eine Reihe von Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
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Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden?
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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auskunftsbescheid beantragt werden?
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Vertrauensbasis, Führungsspanne, Kommunikation und Reflexion sind wesentlich für den Erfolg.
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Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0-5 Jahre | € 340,00 |
6-9 Jahre | € 430,00 |
10-14 Jahre | € 530,00 |
15-19 Jahre | € 660,00 |
20 Jahre oder älter | € 760,00 |
Stand: 26. Februar 2024