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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe März 2015:

Strafen bei Unterentlohnung stark angehoben: Welches Strafausmaß gilt seit Jahresbeginn?

Strafen bei Unterentlohnung stark angehoben: Welches Strafausmaß gilt seit Jahresbeginn?

Eine Unterentlohnung liegt seit Jahresbeginn vor, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt bezahlt.
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Hätte der Unternehmer vom Umsatzsteuerbetrug wissen müssen?

Hätte der Unternehmer vom Umsatzsteuerbetrug wissen müssen?

Unternehmer dürfen sich Vorsteuerbeträge für Rechnungen abziehen, die von anderen Unternehmern nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt wurden.
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Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt Kosten des Zwangsausgleichs: Ist das eine Betriebsausgabe?

Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt Kosten des Zwangsausgleichs: Ist das eine Betriebsausgabe?

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer übernahm die persönliche Haftung für die Zahlung der Zwangsausgleichsrate, um den Zwangsausgleich seiner GmbH zu ermöglichen.
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Vertreterpauschale

Vertreterpauschale

Unter das Pauschale fallende Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als € 132,00 jährlich betragen.
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Neuerungen bei der SVA

Neuerungen bei der SVA

Die endgültige Beitragsgrundlage wird erst bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheids ermittelt.
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Lohnsteuerrichtlinien: 2. Wartungserlass 2014

Lohnsteuerrichtlinien: 2. Wartungserlass 2014

Bisher waren in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) alle Städte aufgezählt, in denen ein Sachbezug für einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Parkplatz anzusetzen war.
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Kleine Geschenke erhalten die Kundenbeziehung

Kleine Geschenke erhalten die Kundenbeziehung

Werbeartikel im eigenen Design spielen eine tragende Rolle im Marketing.
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Kleine Geschenke erhalten die Kundenbeziehung

Kleine Geschenke erhalten die Kundenbeziehung

Werbeartikel im eigenen Design spielen eine tragende Rolle im Marketing. Wer sich einfallsreiche Werbebotschafter zunutze macht, stärkt seine Marke und sorgt dafür, dass sein Unternehmen bei der Zielgruppe immer präsent ist und die Beziehung zu den Kunden auf spielerische Weise gestärkt wird.

Wer seine Kunden überraschen bzw. die eigene Marke mit Vertrauen aufladen möchte, muss immer ein offenes Ohr haben und persönliche Informationen speichern. So können Sie vielleicht schon bei nächster Gelegenheit Ihre Glückwunschkarte im Unternehmensdesgin an Ihre Kunden senden und ihnen beispielsweise zum Geburtstag, Familienzuwachs oder zur beruflichen Veränderung gratulieren.

Werbeartikel mit Witz und Charme sind oft kostengünstig und im Handumdrehen produziert. Wichtig bei der Auswahl von Give-aways ist es, auf Überraschung, Langlebigkeit, praktischen Nutzen und Ästhetik zu achten. Ein Dauerbrenner sind z.B. kleine Dosen mit Pfefferminzbonbons. Der Kunde hat die Dose meist so lange in der Tasche, bis der Vorrat an Bonbons zur Neige geht. Zusätzlich wird Ihre Dose meist noch an weitere Hände weitergereicht. Wer sich noch eine hübsche Verpackung mit Logo und Internetadresse bzw. einprägsamem Slogan dafür überlegt, hat seine Kunden auf erfrischende Weise für seine Marke gewonnen.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: racamani - Fotolia.com

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