Verlustausgleich bei Kapitalvermögen
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
... Artikel lesen
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
... Artikel lesen
Inhaber von periodischen Medien sind zum Veröffentlichen eines Impressums verpflichtet.
... Artikel lesen
Eine Arbeitnehmerin, die in der Kundenbetreuung und im Verkauf tätig ist, hatte die Wohnung nebenan (neben ihrer Wohnung) gemietet.
... Artikel lesen
Durch die neuen Regelungen zur Kapitalertragsteuer werden Substanzgewinne in der Regel mit 25 % besteuert.
... Artikel lesen
Die Datenbank mit den Grundbuch-Eintragungen wurde erneuert.
... Artikel lesen
Die Datenbank mit den Grundbuch-Eintragungen wurde erneuert. Grundsätzlich sollten alle Daten ohne Fehler von der alten in die neue Datenbank übernommen worden sein. Sechs Monate (von 7.5. - 06.11.2012) können die Daten mit den „alten“ Daten verglichen werden. Falls doch ein Fehler unterlaufen ist, kann eine Änderung beantragt werden. Ein neuer Grundbuchauszug kostet € 13,00. Auf Wunsch erhält man zum Vergleichen einen alten (mit Stand vom 27. April) kostenlos dazu. In dieser Zeit ist auch der Gutglaubensschutz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, der Einsichtnehmende kann sich in dieser Zeit nicht auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen. Beachtet werden sollte auch, dass seit 7. Mai 2012 auch neue Gebühren für Abfragen von Grundbuchauszügen gelten.
Stand: 06. Juni 2012