Automatische Zwangsstrafen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses
Zwangsstrafen ohne vorhergehende Strafandrohung.
... Artikel lesen
Zwangsstrafen ohne vorhergehende Strafandrohung.
... Artikel lesen
Überblick über Änderungen der Familienbeihilfe.
... Artikel lesen
Wichtige Änderungen für Anlagenbau bei Auslandsmontage.
... Artikel lesen
Tabellarische Übersicht der Änderungen.
... Artikel lesen
Finanzstrafgesetz-Novelle bringt neuen Straftatbestand Abgabenbetrug.
... Artikel lesen
Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben per 1.7.2011 fix.
... Artikel lesen
Die Änderungen der Familienbeihilfe wurden in den Medien intensiv diskutiert. Die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2011 sieht nun Folgendes vor:
Der Bezug der Familienbeihilfe endet mit der Vollendung des 24. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird die Familienbeihilfe ausbezahlt bei:
Jenen Studenten und Studentinnen, die Studien mit längerer Studiendauer (zehn oder mehr Semester) gewählt haben, Studentinnen, die bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Kind bekommen haben oder schwanger sind, Jenen, die den Präsenz- und Zivildienst geleistet haben. Die Regelung gilt erst mit 1.7.2011.
Angehoben wird die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von € 9.000,00 auf € 10.000,00.
Die Familienbeihilfe fällt ab 1.3.2011 für Arbeitssuchende und nach einer Berufsausbildung weg. Weiterhin ausbezahlt wird die Familienbeihilfe für Schüler, die nach dem Ende ihrer Schulzeit auf den Beginn ihres Studiums warten, wenn das Studium sobald wie möglich begonnen wird.
Die so genannte 13. Familienbeihilfe für Kinder im Alter von 6 – 15 Jahren wird auf einen Fixbetrag von € 100,00 reduziert. Der Mehrkindzuschlag für Familien ab drei Kindern wird auf € 20,00 reduziert (ursprünglich war geplant, dass dieser Zuschlag zur Gänze entfällt).
Stand: 07. Dezember 2010