Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Dezember 2023:

Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?

Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?

Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
... Artikel lesen

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Welche Änderungen bringt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland?
... Artikel lesen

Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Last-Minute-Steuertipps

Last-Minute-Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer.
... Artikel lesen

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024

Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2024.
... Artikel lesen

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Mögliche SV- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern.
... Artikel lesen

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
... Artikel lesen

Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren?

Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren?

Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden.
... Artikel lesen

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949