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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe April 2017:

Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016
Beschäftigungsbonus

Beschäftigungsbonus

Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.
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Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.
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Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
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Vorsteuerabzug bei nach dem 1.1.2016 gekauften E-Fahrzeugen

Vorsteuerabzug bei nach dem 1.1.2016 gekauften E-Fahrzeugen

Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation
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Als Unternehmer Kinder mitversichern?

Als Unternehmer Kinder mitversichern?

Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch unterbrochen.
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Steuerfreie „Essens-Marken“

Steuerfreie „Essens-Marken“

Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor.
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Reklamationen als Chance?

Reklamationen als Chance?

Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen.
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Beschäftigungsbonus

Beschäftigungsbonus

Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.

Dabei sollen nur Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • beim AMS als arbeitslos gemeldete Person
  • Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung
  • Jobwechsler (war bereits in Österreich beschäftigt)
  • Beschäftigungsverhältnis auf Basis der Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Voraussetzung muss im Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung nachgewiesen werden. Doppelförderungen und Missbrauch sollen so vermieden werden.

Die Abwicklung soll über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) und die Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen. Die Förderungen sollen jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden  Die Fördermaßnahme soll enden sobald der Rahmen von 2 Mrd. Euro (2018-2021) ausgeschöpft ist.

Die Ausgestaltung der konkreten Förderrichtlinien bleibt abzuwarten. Änderungen sind daher noch möglich.

Stand: 29. März 2017

Bild: doris_bredow - Fotolia.com

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