Sieht so die endgültige Steuerreform aus?
Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt.
... Artikel lesen
Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt.
... Artikel lesen
Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.
... Artikel lesen
Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.
... Artikel lesen
Die Geringfügigkeitsgrenzen liegen im Jahr 2015 bei: € 405,98 monatlich, € 31,17 täglich.
... Artikel lesen
Echtes Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?
... Artikel lesen
Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.
50 % der anerkennbaren Kurskosten und 50 % der anerkennbaren Personalkosten (unter gewissen Voraussetzungen) übernimmt das AMS. Die Förderung der Personal- und Kurskosten pro Person und Förderantrag kann maximal € 10.000,00 betragen.
Die Förderung erhalten alle Arbeitgeber. Ausgenommen sind lediglich juristische Personen öffentlichen Rechts (außer Wohlfahrtseinrichtungen, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften), politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und radikale Vereine.
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen (z. B. keine Hobbykurse) und überbetrieblich verwertbaren (z. B. Ausbildung in betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen) Kursen.
Sie müssen mindestens 24 Stunden (inklusive Pausen) dauern. Nicht gefördert wird z. B. ein Studium an einer Universität, die Teilnahme an Konferenzen oder Individualcoachings.
Gefördert werden, wenn sie diese Ausbildungen besuchen:
Die Arbeitnehmer müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis (auch freie Dienstnehmer) befinden. Nicht in Anspruch genommen werden kann die Förderung beispielsweise für Unternehmenseigentümer oder Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe.
Stand: 27. März 2015