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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe April 2012:

Sparpaket 2012

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Ein Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012.
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Strafen im Steuerrecht

Strafen im Steuerrecht

Strafen, Schmier- und Bestechungsgelder gehören zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.
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Spartipps zum Sparpaket

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Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, Gewinnfreibetrag und Optionen beim Immobilienverkauf.
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Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden.
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Spartipps zum Sparpaket

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Solidarabgabe Geschäftsführer

Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu leisten.

Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften, war es bisher auch schon sinnvoll, über das Verhältnis Geschäftsführergehalt und Ausschüttung nachzudenken. Dies wird durch die neue Solidarabgabe noch verstärkt. Für den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und auch für Gewinnausschüttungen aus der GmbH ist keine Solidarabgabe zu bezahlen.

Gewinnfreibetrag noch 2012 nutzen

Kann erwartet werden, dass Sie durch die neuen Kürzungen des Gewinnfreibetrages ab 2013 betroffen sind, sollten verstärkte Gewinnrealisierungen noch im heurigen Jahr geprüft werden, um den höheren Gewinnfreibetrag (sofern möglich) zu nutzen. Dies bedingt aber auch eine entsprechende Höhe von Neuinvestitionen noch 2012.

Optionen beim Immobilienverkauf nutzen

Veräußern Sie eine private Immobilie, die Sie vor dem 1.4.2002 erworben haben, fallen nun 3,5 % oder 15 % (bei Umwidmungen) vom Verkaufserlös an Steuer an. Falls Sie die Unterlagen Ihres Ankaufs noch verfügbar haben, können Sie aber auch auf die Besteuerung des Verkaufsertrages (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) optieren. In diesem Fall ist jedoch der Steuersatz 25 %. Dies macht dann Sinn, wenn das Grundstück wenig oder keine Wertsteigerung erfahren hat. Zudem kann in diesem Fall ein Inflationsabschlag angesetzt werden.

Sie können diesen Gewinn dann auch statt mit 25 % mit Ihrem normalen Steuertarif besteuern lassen – dies kann bei geringen sonstigen Einkünften sinnvoll sein.

Stand: 08. März 2012

Bild: mapoli-photo

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