Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2013/2014
Nehmen Sie sich vor dem Jahreswechsel ausreichend Zeit, um Ihre Steuersituation nochmals zu überdenken.
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Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt ...
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Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,
Altersgruppe | Euro |
---|---|
0-3 Jahre | € 194,00 |
3-6 Jahre | € 249,00 |
6-10 Jahre | € 320,00 |
10-15 Jahre | € 366,00 |
15-19 Jahre | € 431,00 |
19-20 Jahre | € 540,00 |
Stand: 06. November 2013