Verkauf einer Patientenkartei ist umsatzsteuerpflichtig?
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.
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Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei.
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Immobilienertragsteuer bei Privatvermögen
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Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten
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Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
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Verbesserter Pendlerrechner ist online
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Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine.
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Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. Der Bonus beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, maximal jedoch 20 % von € 3.000,00 exklusive Umsatzsteuer – also € 600,00 jährlich.
Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkassenzentrale beantragt werden – entweder per Mail, Fax oder Post. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind der Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister und eine Kopie der Endrechnungen beizulegen.
In der Rechnung müssen (neben den gesetzlichen Rechnungsmerkmalen)
Die Rechnung muss in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden. Weiters muss auch eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden – nicht anerkannt werden Barzahlungen.
Von der Regierung sind für 2014 nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe des Bonus erfolgt chronologisch nach dem Eintreffen des Antrags.
Stand: 26. August 2014