Verkauf einer Patientenkartei ist umsatzsteuerpflichtig?
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.
... Artikel lesen
Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei.
... Artikel lesen
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, ist dies umsatzsteuerfrei.
... Artikel lesen
Immobilienertragsteuer bei Privatvermögen
... Artikel lesen
Bonus beträgt 20 % der Arbeitsleistungen und Fahrtkosten
... Artikel lesen
Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
... Artikel lesen
Verbesserter Pendlerrechner ist online
... Artikel lesen
Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine.
... Artikel lesen
Ärzte, die in ihrer Praxis Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
Neben den Änderungen, die Mitarbeiter betreffen, müssen auch Datenänderungen beim Arbeitgeber selbst gemeldet werden, allerdings nur, wenn sie für den Krankenversicherungsträger wichtig sind.
Änderungen von Mitarbeiterdaten können elektronisch via ELDA gemacht werden. Meldepflichtig sind z.B. Änderungen
Nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) sind die Änderungen grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Auch Änderungen, die die Praxis betreffen, sind dem Krankenversicherungsträger zu melden. Eine Änderung der Kontaktdaten muss immer gemeldet werden.
Die Daten auf dem neuesten Stand zu halten hat auch Vorteile, denn wenn z.B. die Kontaktdaten veraltet sind, erschwert das die Kommunikation. Womöglich kann der Krankenversicherungsträger dann wichtige Informationen nicht oder nur verspätet mitteilen.
Neue Mitarbeiter müssen bereits vor Antritt der Arbeit bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden.
Stand: 26. August 2014