Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?
Änderungen bei Mindeststammkapital und Größenklassenkriterien sowie eine neue Gesellschaftsform.
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Umfangreicher Katalog in den Umsatzsteuerrichtlinien zu Nebenleistungen bei All-Inclusive.
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Die Nutzung der Gastgewerbepauschalierung kann steuerliche Vorteile bringen. Vorab müssen die Voraussetzungen geklärt sein.
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Steuerfreie Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis max. € 3.000,00 unter bestimmten Voraussetzungen in 2024 möglich.
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Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
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Die ORF-Beitragspflicht für Unternehmen basiert auf der Kommunalsteuerpflicht.
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Guter Gästeservice geht von der Buchung bis zur Verabschiedung des Gastes.
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Durch einen Zusatzkollektivvertrag für Arbeitende und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiterprämie in Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei unter bestimmten Voraussetzungen zur Auszahlung bringen.
In Betrieben mit Betriebsrat ist darüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Betriebsvereinbarung durch eine vertragliche Vereinbarung für sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes ersetzt werden.
Folgende Kriterien sind einzuhalten:
Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde, diese kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Weitere Details des Zusatzkollektivvertrages sind zu beachten.
Das Finanzministerium hat auf www.bmf.gv.at unter Fachinformationen – Lohnsteuer eine Anfragebeantwortung zu diesem Thema veröffentlicht. Auf der Homepage der Wirtschaftskammer www.wko.at sind der Zusatzkollektivvertrag und ein FAQ des Fachverbandes Hotellerie und Gastronomie zum Zusatzkollektivvertrag abrufbar.
Stand: 27. März 2024