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Gastronews

Artikel der Ausgabe Frühling 2024:

Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?

Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?

Änderungen bei Mindeststammkapital und Größenklassenkriterien sowie eine neue Gesellschaftsform.
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Umsatzsteuer: Was gilt bei All-Inclusive als Nebenleistung der Beherbergung?

Umsatzsteuer: Was gilt bei All-Inclusive als Nebenleistung der Beherbergung?

Umfangreicher Katalog in den Umsatzsteuerrichtlinien zu Nebenleistungen bei All-Inclusive.
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Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Die Nutzung der Gastgewerbepauschalierung kann steuerliche Vorteile bringen. Vorab müssen die Voraussetzungen geklärt sein.
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Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Zusatzkollektivvertrag für Hotel- und Gastrogewerbe abgeschlossen

Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Zusatzkollektivvertrag für Hotel- und Gastrogewerbe abgeschlossen

Steuerfreie Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis max. € 3.000,00 unter bestimmten Voraussetzungen in 2024 möglich.
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Erhöhungen ab 2024 bei Familienleistungen

Erhöhungen ab 2024 bei Familienleistungen

Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
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ORF-Beitrag: Wie sind die Regelungen für Unternehmer ab 2024?

ORF-Beitrag: Wie sind die Regelungen für Unternehmer ab 2024?

Die ORF-Beitragspflicht für Unternehmen basiert auf der Kommunalsteuerpflicht.
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Wie guter Gästeservice zum Erfolg eines Hotels beitragen kann

Wie guter Gästeservice zum Erfolg eines Hotels beitragen kann

Guter Gästeservice geht von der Buchung bis zur Verabschiedung des Gastes.
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Erhöhungen ab 2024 bei Familienleistungen

Erhöhungen ab 2024 bei Familienleistungen

Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 132,30
ab 3 Jahren € 141,50
ab 10 Jahren € 164,20
ab 19 Jahren € 191,60

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:

  • für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
  • für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
  • für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.

Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.

Zudem wurde der Kindermehrbetrag ab 2024 von € 550,00 auf € 700,00 erhöht und die Anspruchsvoraussetzungen angepasst. Der Monatsbetrag des Familienbonus Plus für volljährige Kinder wurde von € 54,18 auf € 58,34 erhöht.

Stand: 27. März 2024

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

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