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Gastronews

Artikel der Ausgabe Herbst 2023:

Investitionen in den Gastro- oder Hotelbetrieb: Wann ist der richtige Zeitpunkt aus steuerlicher Sicht?
Steuerfalle Servicepauschale?

Steuerfalle Servicepauschale?

Mögliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern.
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Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?

Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?

Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.
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Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
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Achtung: Höhere Anspruchszinsen als im Vorjahr

Achtung: Höhere Anspruchszinsen als im Vorjahr

Anspruchsverzinsung aufgrund höheren Zinssatzes relevant.
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Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Für eine Schenkung besteht unter bestimmten Voraussetzungen Meldepflicht beim Finanzamt.
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Wozu braucht man die ID Austria?

Wozu braucht man die ID Austria?

Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen.
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Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?

Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?

Das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) beträgt zur Zeit € 35.000,00. Bei Gründung einer GmbH kann für einen Zeitraum von zehn Jahren das Stammkapital mit € 10.000,00 (Gründungsprivilegierung) angesetzt werden.

Das zur Begutachtung versandte Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) umfasst nun unter anderem eine Absenkung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf € 10.000,00 (Mindesteinlage € 5.000,00) per 1.11.2023. Die Gründungsprivilegierung soll entsprechend entfallen.

Diese Änderung soll auch Auswirkung auf die sogenannte Mindestkörperschaftsteuer haben. Für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht ist eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Somit würde die Mindestkörperschaftsteuer von € 437,50 auf € 125,00 pro Vierteljahr sinken.

Mit dem GesRÄG 2023 soll auch eine sogenannte „Flexible Kapitalgesellschaft“ als neue Rechtsform etabliert werden, die sich insbesondere für Start-ups und andere innovative Unternehmen eignen soll. Bei einer Flexiblen Kapitalgesellschaft sollen unter anderem

  • sogenannte Unternehmenswert-Anteile ausgegeben werden können,
  • vereinfacht Umlaufbeschlüsse gefasst werden können und
  • vereinfacht Anteilsübertragungen möglich sein.

Eine Änderung im Einkommensteuergesetz soll Steuervorteile bei Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen bringen.

Die Gesetzesänderungen waren bei Drucklegung dieses Artikels in Begutachtung. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2023

Bild: Coloures-Pic - stock.adobe.com

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