Investitionen in den Gastro- oder Hotelbetrieb: Wann ist der richtige Zeitpunkt aus steuerlicher Sicht?
Es gilt, unterschiedlichste steuerliche Bestimmungen zu beachten.
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Mögliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern.
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Gesetzgeber plant Absenkung des Mindeststammkapitals von GmbHs.
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Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
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Anspruchsverzinsung aufgrund höheren Zinssatzes relevant.
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Für eine Schenkung besteht unter bestimmten Voraussetzungen Meldepflicht beim Finanzamt.
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Mit der ID Austria Amtswege digital erledigen.
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Seit 20.9.2023 beträgt der Zinssatz für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen 5,88 % (Stand 20.9.2023). Da dieser Zinssatz der Finanz vom Zinssatz der Europäischen Zentralbank abgeleitet ist, sind weitere Erhöhungen nicht auszuschließen. Seit 1.10. läuft die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr. Dies ist insbesondere relevant, da der aktuelle Zinssatz für Anspruchszinsen deutlich höher ist als in den Vorjahren. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung reduziert oder vermieden werden.
Stand: 27. September 2023