Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2020/2021
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden.
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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
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Selbst statistisch unwahrscheinliche Risiken können relevant sein.
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Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden.
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Im Winter 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2021 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0 – 3 Jahre | € 213,00 |
3 – 6 Jahre | € 274,00 |
6 – 10 Jahre | € 352,00 |
10 – 15 Jahre | € 402,00 |
15 – 19 Jahre | € 474,00 |
19 – 28 Jahre | € 594,00 |
Stand: 25. November 2020