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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Herbst 2024:

Umsatzsteuer: Was hat sich bei der Pensionspferdehaltung geändert?

Umsatzsteuer: Was hat sich bei der Pensionspferdehaltung geändert?

Erhöhung des Vorsteuerpauschales pro eingestelltes Pferd.
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Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt

Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt

Neues Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz bringt einheitliche Gesetzesgrundlage.
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Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.
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Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.
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Arbeitslosengeld trotz landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit?

Arbeitslosengeld trotz landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit?

Wie hoch darf der landwirtschaftliche Zuverdienst beim Bezug von Arbeitslosengeld sein?
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Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.
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Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
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Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick.
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Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen der bzw. des Abgabenpflichtigen das Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung der Abgaben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen.

Bewilligt die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen an. Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Bis zum 30.6.2024 galt aufgrund der Corona-Gesetzgebung ein ermäßigter Stundungszinssatz von 2 % über dem Basiszinssatz. Ab 1.7.2024 gilt nun wieder der Zinssatz von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Zinssatz beträgt daher seit 1.7.2024 8,38 % (Informationsstand Mitte August 2024).

Stand: 27. August 2024

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

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