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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Herbst 2024:

Umsatzsteuer: Was hat sich bei der Pensionspferdehaltung geändert?

Umsatzsteuer: Was hat sich bei der Pensionspferdehaltung geändert?

Erhöhung des Vorsteuerpauschales pro eingestelltes Pferd.
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Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt

Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt

Neues Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz bringt einheitliche Gesetzesgrundlage.
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Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.
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Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.
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Arbeitslosengeld trotz landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit?

Arbeitslosengeld trotz landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit?

Wie hoch darf der landwirtschaftliche Zuverdienst beim Bezug von Arbeitslosengeld sein?
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Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.
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Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
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Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick.
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Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Der Unterhaltsabsetzbetrag stellt eine steuerliche Entlastung für Eltern dar, die gesetzlich zur Zahlung von Unterhalt für ihre Kinder verpflichtet sind. Als Absetzbetrag reduziert er direkt die Einkommensteuerlast. Um den Unterhaltsabsetzbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Unterhaltsabsetzbetrag steht z. B. nur zu, wenn das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrenntlebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe für das Kind gewährt wird. Das Kind muss sich ständig in Österreich, im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten.

Neben dem Nachweis des gesetzlichen Unterhalts ist es auch wichtig, dass der Unterhalt tatsächlich und regelmäßig geleistet wird.

Die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder, für die Unterhalt geleistet wird. Im Jahr 2024 beträgt der Absetzbetrag pro Monat:

  • für das erste Kind: € 35,00
  • für das zweite Kind: € 52,00
  • für jedes weitere Kind: € 69,00

Beispiel: Steht der Unterhaltsabsetzbetrag ganzjährig für zwei Kinder zu, kann 2024 ein jährlicher Absetzbetrag von € 1.044,00 (€ 35,00 + € 52,00 = € 87,00 pro Monat x 12 Monate) geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag wird nicht automatisch gewährt, sondern muss im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) oder der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Weitere Voraussetzungen und Regelungen zum Unterhaltsabsetzbetrag können individuell relevant sein und nur in einer persönlichen Beratung geklärt werden.

Stand: 27. August 2024

Bild: vejaa - Adobe Stock.com

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