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Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der
Grunderwerbsteuer aufgehoben. Der Regierung wurde eine Frist zur
Reparatur bis Ende Mai 2014 eingeräumt. Am 20.05.2014 wurde daher eine
Neuregelung beschlossen.
Unterschied zwischen neuer und alter Regelung
Es wird nun lediglich danach unterschieden, ob der Erwerb innerhalb
der Familie erfolgt oder außerhalb. Nach der alten Regelung war
ausschlaggebend, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich
erfolgt.
Innerhalb der Familie
Alle Übertragungen innerhalb der Familie werden begünstigt besteuert
– egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Die Bemessungsgrundlage ist
der dreifache Einheitswert (maximal jedoch 30 % des gemeinen Wertes) –
Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft.
Der Steuersatz beträgt 2 %.
Außerhalb der Familie
Als Bemessungsgrundlage dient künftig der Kaufpreis bzw. bei
unentgeltlichen Übertragungen der gemeine Wert (ausgenommen bestimmte
Anteilsübertragungen von Gesellschaften).
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Stand: 27. Mai 2014
Bild: schibilla - Fotolia.comSTEUERTERMINE