Kanzleimarketing
Mobile Version

Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Frühling 2025:

Wann gilt die Almausschank als Nebengewerbe?

Wann gilt die Almausschank als Nebengewerbe?

Gewerberechtliche Bestimmungen im Rahmen der Almausschank.
... Artikel lesen

Wann gelten Land- und Forstwirte als Schwerarbeiter?

Wann gelten Land- und Forstwirte als Schwerarbeiter?

Feststellungsantrag mit Vollendung des 50. Lebensjahres möglich.
... Artikel lesen

Achtung: Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Achtung: Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Einkünfte aus Nebentätigkeiten sind bis 30. April bei der SVS zu melden.
... Artikel lesen

Erhöhung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebenerwerbe
Wie erhöhen sich die Pensionsbezüge im Jahr 2025?

Wie erhöhen sich die Pensionsbezüge im Jahr 2025?

Die Pensionsanpassung des Jahres 2025 im Überblick.
... Artikel lesen

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
... Artikel lesen

So machen Sie aus Kunden Stammkunden

So machen Sie aus Kunden Stammkunden

Tipps, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden langfristig binden.
... Artikel lesen

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. Welche Werte gelten für steuerliche Belange für 2025?

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0-5 Jahre € 350,00
6-9 Jahre € 440,00
10-14 Jahre € 540,00
15-19 Jahre € 670,00
20 Jahre oder älter € 770,00

Stand: 25. Februar 2025

Bild: pusteflower9024 - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949