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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Sommer 2024:

Förderung der Niederlassung von Junglandwirten

Förderung der Niederlassung von Junglandwirten

Niederlassungsprämie als wichtige Förderung für angehende Junglandwirtinnen und -wirte.
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Welche Änderungen der Einkommensteuer wurden im Frühling beschlossen?

Welche Änderungen der Einkommensteuer wurden im Frühling beschlossen?

Änderungen bei Abschreibungen, Kirchenbeitrag, Freigrenze zu sonstigen Bezügen.
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Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024

Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024

Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
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Wann führt der Betrieb einer Fischzuchtanlage zu gewerblichen Einkünften?

Wann führt der Betrieb einer Fischzuchtanlage zu gewerblichen Einkünften?

Gewerblichkeit einer Fischzuchtanlage bei Überschreiten der Zukaufsgrenzen.
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Familienzeitbonus nunmehr auch für betriebsführende Land- und Forstwirte

Familienzeitbonus nunmehr auch für betriebsführende Land- und Forstwirte

Regelbedarfssätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
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Tipps zum erfolgreichen Netzwerken

Tipps zum erfolgreichen Netzwerken

Kontaktpflege ist auch für jeden Land- und Forstwirt wichtig.
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Familienzeitbonus nunmehr auch für betriebsführende Land- und Forstwirte

Familienzeitbonus nunmehr auch für betriebsführende Land- und Forstwirte

Den Familienzeitbonus in der Höhe von € 52,46 pro Tag bzw. € 1.600,00 gesamt erhalten Väter für den Zeitraum von 28 – 31 Tagen nach der Geburt ihres Kindes, wenn sie für diesen Zeitraum ihre Erwerbstätigkeit einstellen, um sich der Familie zu widmen. Für betriebsführende Land- und Forstwirte war der Bezug des Familienzeitbonus bis dato nicht umsetzbar, weil eine kurzfristige Abmeldung von der Sozialversicherung oder Stilllegung nicht möglich war. Im Zuge der ab Jänner 2024 anwendbaren Neuregelung wurde nunmehr auch eine Antragsmöglichkeit für betriebsführende Land- und Forstwirte geschaffen. 

Neuregelung im Überblick

Für BSVG-versicherte Betriebsführer bleibt die Pflichtversicherung (Pensions- und Krankenversicherung) auch während des „Papamonats“ aufrecht und die tatsächliche Stilllegung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit ist durch glaubhafte individuelle Nachweise während der Familienzeit mit Bezug des Familienzeitbonus zu belegen. 

Antragstellung und Nachweis

Die Beantragung des Familienzeitbonus ist vor Beginn des Papamonats beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzureichen. Als Nachweis der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit dienen beispielsweise Nachweise über den Einsatz einer bezahlten betriebsfremden Hilfskraft während der Unterbrechung oder die eidesstattliche Erklärung einer eingesetzten unbezahlten Hilfskraft samt Stundenaufzeichnungen. Die übrigen Voraussetzungen für den Bezug des Familienzeitbonus, wie der Bezug von Familienbeihilfe, ein gemeldeter Wohnsitz sowie ein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich, müssen ebenfalls vorliegen.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: anoushkatoronto - stock.adobe.com

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