Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie
Bei Vorliegen welcher Voraussetzungen dürfen ausländische Saisonkräfte in Österreich beschäftigt werden?
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Unternehmer mit einem Nettojahresumsatz ab € 15.000,00 je Betrieb und Barumsätzen aus diesem Betrieb von über € 7.500,00 müssen eine Registrierkasse führen. Die Finanzverwaltung und Finanzpolizei haben mit Ende letzten Jahres angekündigt, dass für das Jahr 2023 die Überprüfung der Registrierkassen einer der diesjährigen Prüfungsschwerpunkte sein wird. Aufgrund der vorwiegend erzielten Barumsätze werden somit auch viele Gastronomiebetriebe in den Fokus dieser Überprüfungen geraten.
Neben der generellen Verpflichtung zum Betrieb einer Registrierkasse wird im Rahmen der geplanten Überprüfungen auch vermehrt auf die Belegerteilungspflicht geachtet werden, wonach der Unternehmer dem Kunden über seinen Umsatz verpflichtend einen Beleg auszuhändigen hat. Ebenfalls werden die Kassenbelege in Form der Monats- und Jahresbelege selbst einer verstärkten Überprüfung unterliegen. Die Monatsbelege müssen dabei gemeinsam mit dem Kassenabschluss sowie dem Jahresbeleg aufbewahrt werden, welcher bis zum 15.2. des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss.
Um im Rahmen einer potenziellen Überprüfung gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich, bereits vorab folgende Unterlagen vorzubereiten:
Zudem gilt es zu beachten, dass Systemausfälle über 48 Stunden über Finanz-Online gemeldet und entsprechend dokumentiert werden müssen.
Stand: 29. März 2023