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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Februar 2025:

Neues Einwegpfandsystem startet mit 1. Jänner 2025

Neues Einwegpfandsystem startet mit 1. Jänner 2025

Wie ist das neue Einwegpfand in der Rechnungslegung zu behandeln?
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Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Neuregelung Fahrtkostenersatz mittels Massenbeförderungsmittel

Anwendbarkeit der neuen Fahrtkostenersatzverordnung ab 1. Jänner 2025.
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Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?

Führt die vorzeitige Beendigung einer Vermietung zur Liebhaberei?

Welche Kriterien knüpft der VwGH an das Vorliegen einer Einkunftsquelle.
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Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Welcher Auslandslohnzettel ist der richtige?

Achtung: Eigene Lohnzettelarten für im Ausland steuerpflichtige Bezugsanteile.
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Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen

Arbeitsplatz beim Kunden: Keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen

VwGH bestätigt fehlende Reiseerschwernis bei einem dauerhaften auswärtigen Arbeitsplatz.
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Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Erklärungspflicht ausländischer Kapitalerträge in Österreich.
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Besondere Fristen für Unternehmer im Februar

Besondere Fristen für Unternehmer im Februar

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.
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Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?

Welche Führungsfehler veranlassen gute Mitarbeitende das Unternehmen zu verlassen?

Die Kündigung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzeugt oft hohe Kosten im Unternehmen.
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Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Stolperfalle Auslandskonten: Kapitalertragsteuerpflicht beachten

Viele Personen, sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich, nutzen oftmals günstige Zinsangebote im Ausland, um ihr Geld dort zu veranlagen. Dabei wird allerdings häufig übersehen, dass, entsprechend der maßgeblichen Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen, Kapitalerträge immer final im Ansässigkeitsstaat des Empfängers der Besteuerung unterliegen. Dies bedeutet, dass, selbst wenn im Ausland bereits eine Steuer auf die Kapitalerträge abgeführt wird, diese dennoch zusätzlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers (Österreich) der Besteuerung unterliegen. Werden die Kapitalerträge in der Folge in Österreich nicht erklärt, so kann dies neben einer Nachforderung der offenen österreichischen Steuer zudem auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gerade im Bereich des Kapitalvermögens ist das Aufgriffsrisiko in Österreich sehr hoch, da viele ausländische Staaten im Rahmen des Informationsaustausches relevante Steuerdaten (Kontosalden, Zinserträge, Dividenden etc.) an den Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers melden.

Praktische Lösung

Um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten, sollte in einem ersten Schritt eine Information der ausländischen Bank über die steuerliche Ansässigkeit in Österreich erfolgen. Dadurch kann eine allfällige Quellensteuer im Ausland bereits im Rahmen der Auszahlung auf das zulässige Ausmaß gemäß Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden. Im Zuge der Erklärung der empfangenen ausländischen Kapitalerträge in Österreich kann die ausländische Quellensteuer dann in der Folge auf die österreichische Kapitalertragsteuer im korrekten Ausmaß angerechnet werden.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: fizkes - Adobe Stock.com

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