Wichtige Eckpunkte der Steuerreform für Gastronomie und Hotellerie
Die Steuerreform brachte einige Gesetzesänderungen, die auch für Gastronomie und Hotellerie wichtig sind.
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Bei der Gastgewerbepauschalierung sind unterschiedlichste Betriebsausgaben in drei Pauschalen umfasst.
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Wenn mehrere Dienstnehmer sich eine Dienstwohnung teilen, stellt sich die Frage, wie der Sachbezug zu bewerten ist.
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Neben der 7-Jahres-Frist sind auch weitere Bestimmungen zu beachten.
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Die Sozialversicherung der Selbständigen bietet einen Impfbonus in Höhe von € 100,00.
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Eine ausreichende Liquidität ist wichtig für jedes Unternehmen. Hier kommt dem sogenannten Working Capital besondere Bedeutung zu.
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Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden, zu laufen.
Für bestimmte Unterlagen gibt es eigene Aufbewahrungsfristen. Beispiele für verlängerte Aufbewahrungsfristen sind:
Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich sind. Daher kann es sinnvoll sein, Unterlagen auch so lange aufzuheben. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte sollten länger aufgehoben werden.
Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf, einem Zu- und Umbau oder einer Großreparatur in Zusammenhang stehen, unbefristet aufbewahrt werden (z. B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen).
Stand: 29. März 2022